Unternehmen » Leistungsspektrum » Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke
Mit der Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwerts bzw. Verkehrswerts oder Beleihungswerts eines beliebigen Wirtschaftsguts,hier Grundstücke oder Immobilien.
Bei der Wertermittlung versucht man nun – in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren – eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen. So wird z. B. der Verkehrswert (auch Marktwert) von Immobilien in Deutschland im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit weiteren Normen definiert. Dabei sollen subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Hierfür werden von den Ländern nach § 192 BauGB selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse bei eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet. Diese sowie auch speziell ausgebildete, frei und/oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) führen daher die Wertermittlung durch.
Wir als freies, unabhängiges Sachverständigenbüro erstellen für Sie folgende Gutachten:
- Verkehrs- bzw. Marktwertermittlung nach § 194 BauGB und WertV:
sowie
GLOSSAR:
Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 wurde insbesondere klargestellt, dass der Begriff Verkehrswert (§ 194 BauGB) synonym zu gebrauchen ist.
- Ertragswert- bzw. Mietwertgutachten für:
Der Ertragswert stellt den Wert zukünftiger Einnahmen einer Investition zum heutigen Zeitpunkt dar. Für die Berechnung des Ertragswertes müssen zukünftige Einnahmen geschätzt und diskontiert werden
- Beleihungswertermittlung für
Der Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft der Kreditinstitute, der den Wert einer Kreditsicherheit repräsentiert, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt
Unsere Gutachten können für Sie Entscheidungshelfer darstellen bei:
genutzte Quellen: Wikipedia